AGB

Stand: Mai 2020

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Federleicht Yoga  - Bianca Gusella, Rosenweg 8, 55437 Ockenheim.

 

Vertragsbedingungen
1. Die nachfolgenden Vertragsbedingungen gelten für den Yogaunterricht bei Federleicht Yoga.


2. Der Mitgliedsbeitrag ist im gewünschten Zahlungsmodus spätestens 10 Tagen nach Vertragsbeginn auf das Konto von Federleicht Yoga zu entrichten bzw. bei monatlicher Zahlungsweise erstmalig zum Vertragsbeginn und danach jeweils zum Kalendertag der geschlossenen Mitgliedschaft fällig.


Wähle Deine gewünschte Zahlungsart:
O SEPA Lastschriftmandat (Einzugsermächtigung) - siehe nachstehendes Formular


O Überweisung auf das Bankkonto von Federleicht Yoga
Bankverbindung: Mainzer Volksbank - Kontoinhaber: Bianca Gusella – IBAN: DE04551900000471443028


O SumUp Kartenzahlung - EC Karte (Mitgliedsbeitrag zzgl. 0,9 % Gebühren) oder
Mastercard, Visa, American Express (Mitgliedsbeitrag zzgl. 1,9 % Gebühren)

Die Gebühr für eine 10er-Karte ist bei Aushändigung in Bar oder via Kartenzahlung zu entrichten.


3. Der Unterricht findet fortlaufend statt. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage und bis zu 25 Ferientage pro Jahr. Ein Anspruch auf Ersatz der dadurch ausgefallenen Unterrichtsstunden besteht nicht.


4. Unterrichtsstunden, die der Teilnehmer – auch bei vorherige Absage – versäumt, entbinden nicht von der Zahlungsverpflichtung aus diesem Vertrag.


5. Änderungen der Unterrichtszeiten bleiben Federleicht Yoga vorbehalten. Federleicht Yoga behält sich vor, im Falle von Krankheit oder anderen wichtigen Gründen vertretungsweise eine andere Lehrkraft mit der Abhaltung des Kurses zu beauftragen. Federleicht Yoga ist berechtigt, das Kursangebot und den Ort der Kursdurchführung zu
ändern. Federleicht Yoga Ist berechtigt, die maximale Anzahl von Kursteilnehmern je nach Kurs oder im Einzelfall festzulegen und zu begrenzen, wenn dies für den ordnungsgemäßen Ablauf der Kurse erforderlich ist.


6. Dieser Vertrag verlängert sich um die entsprechend gleiche Laufzeit, wenn er nicht mindestens 30 Tage vor Vertragsende schriftlich gekündigt wird.

7. Der Vertrag kann bei Umzug außerhalb eines 30-km-Radius mit einer Frist von 30 Tagen außerordentlich gekündigt werden.


8. Der Vertrag ruht bei nachgewiesener Krankheit (Attest erforderlich).


9. Bis zu zwei Mal im Jahr ist ein Ruhen des Vertrags möglich. Diese Pause muss mindestens 30 Tage dauern und sollte mindestens 30 Tage im Voraus angekündigt werden. In dieser Zeit fallen keine Vertragsgebühren an, die Vertragslaufzeit verlängert sich entsprechend der Ruhezeit.


10. Für mitgebrachte Kleidung, Wertgegenstände, Geld etc. wird keine Haftung übernommen.


11. Der Teilnehmer ist nicht gegen Unfall versichert. Der Yogalehrer haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für alle Schaden, die er verursacht oder für die er aufgrund gesetzlicher Bestimmungen verantwortlich ist. Zur Absicherung berechtigter Schadensersatzforderungen unterhalt der Yogalehrer eine Berufshaftpflichtversicherung.


12. Der Teilnehmer versichert, sich in guter Gesundheit zu befinden und unter keinen schwerwiegenden Krankheiten zu leiden. Bestimmte körperliche Einschränkungen hat er/sie der Lehrerin bei der Anmeldung oder – wenn es sich um ein neues Leiden handelt – vor der Unterrichtseinheit mitzuteilen. Der Teilnehmer bestätigt mit Anerkennung dieses Vertrages, dass der Teilnahme an Kursen von Federleicht Yoga keine gesundheitlichen Bedenken entgegenstehen. Der Besuch eines Yogakurses sowie aller Angebote von Federleicht Yoga ersetzt nicht den Besuch bei einem Arzt, sonstiger heilender Einrichtungen, Medikation oder psychotherapeutischer Anwendungen. Das Angebot von Federleicht Yoga schließt sämtliche Formen von Heilsversprechen aus. Dies gilt auch für die getroffenen Formulierungen, um Angebote vorzustellen. Eingeschlossen sind hier etwaige Interpretationen anderer.
Die Teilnahme liegt in der Eigenverantwortung des Vertragspartners und ist bei akuten bzw. nicht therapierten Erkrankungen ausgeschlossen. Ferner muss eine OP mindestens drei
Monate vergangen und die Teilnahme ärztlich genehmigt sein. Es ist von Vorteil, wenn der Teilnehmer Erkrankungen, die bereits ärztlich / therapeutisch behandelt werden, der
Kurs- / Seminarleiterin mitteilt und zuvor die ausdrückliche Genehmigung des behandelnden Arztes / Therapeuten einholt. Dies steht jedoch jedem Einzelnen frei und
liegt unabhängig davon und ausnahmslos in voller Eigenverantwortung und Haftung des jeweiligen Lehrers. Die Angaben hierzu werden selbstverständlich vertraulich behandelt. Bei schweren Erkrankungen / Rehabilitationsmaßnahmen informieren Sie bitte Ihren behandelten Arzt / Therapeuten über die Teilnahme am Kurs / Seminar. Im Zweifelsfall nehmen Sie bitte Kontakt mit Ihrem jeweils behandelnden Arzt auf und lassen sich eine Erlaubnis der Teilnahme schriftlich bestätigen. Die generelle und alleinige Haftung und Verantwortung liegt in vollem Umfang bei dem einzelnen Teilnehmer. Federleicht Yoga behält sich vor, im Zweifelsfall den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.


13. Anschrifts- und Namensanderungen sind Federleicht Yoga schriftlich mitzuteilen.


14. Ergänzungen oder Änderungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Ergänzungen der Vereinbarung:

15. Sollte eine Klausel des Vertrages unwirksam sein, so verbleibt der übrige Vertrag trotz Teilnichtigkeit gültig.


16. Der Gerichtsstand ist Bingen am Rhein.



Federleicht Yoga – Bianca Gusella